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Der Bereich des Eingruppierungsrechts ist oftmals von großer Unsicherheit auf Seiten der Personalverantwortlichen geprägt. Mir ist es wichtig, Ihnen fundierte Hilfestellungen zu geben. Hierbei kann ich auf mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich des Eingruppierungsrechts zurückgreifen.

Ursula Herick, Rechtsanwältin

 

Vita

 

1. Staatsexamen 1996

2. Staatsexamen 1999

1999 Beginn der Berufstätigkeit bei PIW Training und Beratung als Personalberaterin

2000 Zulassung als Rechtsanwältin

Beratungstätigkeit im Bereich Arbeitsrecht und Tarifrecht

Freie Mitarbeit bei PIW Training und Beratung als
– Trainerin (Seminar und Workshopleitung)
– Gutachterin (Schwerpunkt Stellenbeschreibungen und –bewertungen nach dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes) und
– Beraterin (Personalberatung, Implementierung von Stellenbewertungen in Non-Profit-Organisationen, Change Management, Kommunikation)

2013 Abschluss als Master (M.A.) Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (Masterarbeit zum Themengebiet „Stellenbewertungen als Change-Management Prozess“)

2016 Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht

seit 2009 Schwerpunkt im Bereich Organisationsberatung zum Thema Eingruppierungsrecht

2018 Gründung der Rechtsanwalts-Kooperation „Eingruppierung.de“

Frühjahr 2020 Ausbildung und Zertifizierung zur „Blended Learning Trainerin“

Blended Learning Trainer