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    Kanzlei für Arbeitsrecht
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ÜBER DIE KANZLEI

Die Kanzlei Ursula Herick beschäftigt sich seit mehr als 15 Jahren mit der arbeitsrechtlichen Beratung. Einen großen Schwerpunkt stellt die Beratung des Öffentlichen Dienstes dar. Hieraus hat sich unter anderem das Spezialgebiet der Beratung im Eingruppierungsrecht entwickelt, insbesondere für Einrichtungen, die TVöD, TV-L und artverwandte Tarifverträge für non-profit Organisationen anwenden.

Rechtsberatung, Trainings und Seminare bietet Rechtsanwältin Ursula Herick in Tätigkeitsgebieten an.

Ab sofort bietet Rechtsanwältin Herick Ihre Beratungsleistung im Eingruppierungsbereich auch in der Rechtsanwaltskooperation "Eingruppierung.de" an.

Besondere Zeiten, besondere Maßnahmen

Ich berate Sie weiterhin persönlich und digital. Als zertifizierte Blended Learning Trainerin biete ich Ihnen gerne “Live-Online-Trainings und -Beratungen” an und unterstütze Sie bei der Konzeption eines passgenauen Angebots.

Leistungen

Rechtsberatung

Individual- und tarifrechtliche Rechtsberatung für Mandantinnen und Mandanten privater und öffentlicher Organisationen.

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Training und Schulung

Individuelle, zielgruppengerechte Workshops, Trainings und Seminare zu allen Tätigkeitsgebieten.

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Gutachten

Gutachterliche Aufbereitung arbeitsrechtlicher Themen und individueller Anfragen.

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